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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 10/2024
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 29.04.2024

2024/06

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Ballhausen

1. Satzung zur Änderung

der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

der Gemeinde Ballhausen

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 5, 17 und 18 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 329), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen in der Sitzung am 29.04.2024 die folgende Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ballhausen vom 22.09.2011, wird wie folgt geändert:

§ 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gebiet der Gemeinde Ballhausen jährlich

für den Ersthund

35,00 €

für den Zweithund

45,00 €

für jeden weiteren Hund

55,00 €.

Artikel 2

Die Satzung tritt am 1. Tag des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.

Ballhausen, den 13.05.2024

Steffen Dähnert

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Ballhausen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und die Genehmigung mit Bescheid vom 06.05.2024 erteilt (AZ.: 07.3-1528-0067/24).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Ballhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Ballhausen, den 14.05.2024

Steffen Dähnert

Bürgermeister