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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 10/2025
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Wichtige Mitteilung des Fachdienstes Straßenverkehr des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis

Neue Regelung für Passbilder - Gilt nicht in der Fahrerlaubnisbehörde!

Ab dem 1. Mai 2025 werden bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln bei Einwohnermeldeämtern nur noch digitale Passbilder akzeptiert.

In der Fahrerlaubnisbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises gilt diese Regelung jedoch nicht.

Hier können Passbilder weiterhin nur in gedruckter Form verarbeitet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Passbild bei Beantragung eines Führerscheines, einer Fahrerkarte oder Fahrerqualifizierungsnachweises ausschließlich in gedruckter Version vorliegt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!