Ab dem 1. Mai 2025 werden bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln bei Einwohnermeldeämtern nur noch digitale Passbilder akzeptiert.
In der Fahrerlaubnisbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises gilt diese Regelung jedoch nicht.
Hier können Passbilder weiterhin nur in gedruckter Form verarbeitet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Passbild bei Beantragung eines Führerscheines, einer Fahrerkarte oder Fahrerqualifizierungsnachweises ausschließlich in gedruckter Version vorliegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!