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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 10/2025
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Information der Kfz-Zulassungsbehörde

Mitteilungspflicht der Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift bzw. des Namens gem. §15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Die Fahrzeughalter sind verpflichtet bei Änderung der Anschrift bzw. des Namens dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen und die Berichtigungen der Halterdaten in den Fahrzeugdokumenten sowie im Zentralen Fahrzeugregister vorzunehmen.

Zur Erledigung dieser Vorgänge ist es erforderlich, bei der Kfz-Zulassung einen Termin zu vereinbaren.

Termine können online unter: www.unstrut-hainich-kreis.de gebucht werden.

Weiterhin ist es erforderlich, folgende Unterlagen mitzubringen:

Wohnort- bzw. Standortwechsel (Firmen) (Umzug innerhalb des Kreises bzw. Kennzeichenmitnahme aus einem anderen Landkreis/ Zulassungsbezirk) sowie bei Gemeindeneugliederungen

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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

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Hauptuntersuchungsnachweis

Namensänderung

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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

oder Betriebserlaubnis

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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

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Hauptuntersuchungsnachweis

Kosten pro Fahrzeug: 12 €

Ihre Kfz-Zulassungsbehörde