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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 10/2025
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Beschlüsse Stadt Bad Tennstedt vom 08.04.2025

2025/04

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

13

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Stadt Bad Tennstedt

Haushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Stadt Bad Tennstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.184.900,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.585.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.063.000,00 € für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 erteilt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 864.100,00festgesetzt (§65 ThürKO)

§ 5

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 87.707,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger.

3.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr.

§ 6

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Bad Tennstedt, den 08.05.2025

Stadt Bad Tennstedt

Jens Weimann  — (Siegel)

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2025/04 vom 08.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 05.05.2025 (Az.:07.3-1512-0034/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 26.05.2025 bis 10.06.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Bad Tennstedt, den 13.05.2025

Jens Weimann

Bürgermeister

2025/05

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

13

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2025/06

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53 a ThürKO zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

13

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0