Der bestehende Grundsteuerbescheid behält auch nach einem Grundstücksverkauf im Jahr 2025 oder 2026 seine Gültigkeit, bis das zuständige Finanzamt die Eigentumsänderung offiziell übernommen und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für die jeweilige Gemeinde die entsprechende Ummeldung in elektronischer Form übermittelt hat. Wir bitten daher, von telefonischen Rückfragen sowie von Widersprüchen zu diesem Sachverhalt abzusehen. Sollte es im Zuge der späteren Aufhebung des Grundsteuerbescheids zu einer Überzahlung gekommen sein, wird der entsprechende Betrag selbstverständlich durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt erstattet.
Steueramt
VG Bad Tennstedt