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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 11/2023
Gemeindenachrichten aus Sundhausen
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Beschlüsse Gemeinde Sundhausen vom 16.05.2023

2023/07

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beantragung zur vorzeitigen Entlassung aus der Haushaltssicherungspflicht sowie der Verpflichtung zur weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Sundhausen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/08

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2019 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

18.539,20 €

Einnahme:

10.374,94 €

Ausgabe:

18.539,20 €

Ausgabe:

10.374,94 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2019 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/09

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Verbandsvorsitzenden des Gewässerunterhaltungszweckverbandes „Seltenrain“ für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/10

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sundhausen beschließt die Aufnahme von

Martin

Löwe

1984

99947 Sundhausen

Betriebswirt/ Kalkulator

in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2024 beginnt. Hinderungsgründe nach §§ 32 und 33 GVG liegen nicht vor.Die gesetzliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Stadt Bad Tennstedt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Die Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 12.06.2023 bis 18.06.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Gemeinde Sundhausen, Hauptamt, Herrn Fischer, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aufgelegt.

Gegen diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 25.06.2023 bei o.g. Ansprechpartner schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.