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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 11/2024
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 29.04.2024

2024/03

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.

Satzung der Gemeinde Ballhausen

Haushaltssatzung der Gemeinde Ballhausen

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Ballhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.411.300,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  594.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.200,00 festgesetzt (§ 65 ThürKO)

§ 6

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2024 vorliegende Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Ballhausen, den 22.05.2024

Gemeinde Ballhausen

(Siegel)

Steffen Dähnert

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1. Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2024/03 vom 29.04.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

2. Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 07.04.2024 (Az.:07.3-1512-0065/24) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Ballhausen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3. Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 10.06.2024 bis 21.06.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Ballhausen, den 27.05.2024

Steffen Dähnert

Bürgermeister

Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 29.04.2024

2024/04

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.