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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 11/2024
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Stadtrates der Stadt Bad Tennstedt am 26.05.2024

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

A

Wahlberechtigte insgesamt

B

Zahl der Wähler

C

Ungültige Stimmabgaben

D

Gültige Stimmabgaben

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

5.1 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Berechnung der Sitzverteilung

nach § 22 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG)

Stadtratswahl am 26.05.2024

1.

Wahlergebnis

1.1

Zahl der gültigen Stimmabgaben insgesamt

1 254

Zahl der gültigen Stimmen insgesamt

3 728

1.2

Von den insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf

1.2.1

DIE LINKE

372

1.2.2

CDU / Bürgerliste

950

1.2.3

IG-Bad Tennstedt

1 100

1.2.4

Klartext

801

1.2.5

FWG Sportverein

505

Summe

3 728

 — 

2.

Die Gesamtstimmenanzahl der Wahlvorschläge (1.2.1 - 1.2.5) beträgt

3 728

 — 

3.

Es sind insgesamt

14 Sitze zu vergeben.

 — 

4.

Bildung der mathematischen Proportionen für die an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge (1.2):

Die Formel für die Berechnung der mathematischen Proportion lautet:

Zahl der von der Partei oder Wählergruppe erreichten Stimmen, multipliziert mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze, dividiert durch die Gesamtstimmenzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge.

Das Ergebnis zerfällt in eine ganze Zahl (links vom Komma) und einen Zahlenbruchteil (rechts vom Komma).

 — 

5.1

Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst die für ihn als ganze Zahl errechneten Sitze:

5.2

Von den insgesamt zu verteilenden 14 Sitzen sind jetzt 12 Sitze zugeteilt.

Es sind dann noch 2 Restmandate zu vergeben.

5.3

Die Restmandate werden nach Größe der in Abschnitt 4 ermittelten Zahlenbruchteile zugeteilt. Es erhalten danach je einen weiteren Sitz:

5.4

entfällt

5.5

Die insgesamt 14 Sitze werden somit wie folgt verteilt:

________________________________________________________

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Tennstedt, den 29.05.2024

Die Wahlleiterin

Haberstolz