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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 11/2024
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Ballhausen.Feststellung Ergebnis

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Ballhausen am 26.05.2024

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

A

Wahlberechtigte insgesamt

B

Zahl der Wähler

C

Ungültige Stimmabgaben

D

Gültige Stimmabgaben

5.1 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

5.2 Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Ballhausen, den 29.05.2024

Die Wahlleiterin

Reppert