2025/02
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
Satzung der Gemeinde Hornsömmern
(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Hornsömmern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 395.000,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 543.700,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.800,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hornsömmern, den 15.05.2025
Gemeinde Hornsömmern
Heinz Schröter — (Siegel)
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2025/02 vom 06.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hornsömmern die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 13.05.2025 (Az.:07.3-1512-0036/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hornsömmern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 09.06.2025 bis 23.06.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Hornsömmern, den 27.05.2025
Heinz Schröter
Bürgermeister
2025/03
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/04
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53 a ThürKO zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |