2025/04
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urleben beschließt, dass das Grundstück in Kleinurleben, Flur 2, Flurstück 862 mit einer Größe von 499 m² veräußert werden soll. Das Grundstück ist unbebaut.
Die Gemeinde Urleben benötigt das Grundstück zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zu beauftragen, die weiteren Schritte für einen Verkauf einzuleiten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 4 |
| Stimmenthaltung: | 1 |