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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 12/2023
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 05.06.2023

2023/02

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die gemeindeeigene Wohnung in Großballhausen, Große Mühlenstraße 2 (Flur 6, Flurst. 302, 301 – eingetragen im LGB 1405) veräußert werden soll.

Es handelt sich um eine derzeit leerstehende Wohnung.

Die Gemeinde Ballhausen benötigt diese Wohnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgemeinschaft zu beauftragen, die weiteren Schritte für einen Verkauf einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/03

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2019 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

1.065.487,71 €

Einnahme:

140.328,35 €

Ausgabe:

1.065.487,71 €

Ausgabe:

140.328,35 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2019 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/04

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/05

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2020 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

1.012.807,14 €

Einnahme:

266.826,60 €

Ausgabe:

1.012.807,14 €

Ausgabe:

266.826,60 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2020 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/06

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/07

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2021 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

1.209.146,53 €

Einnahme:

220.052,64 €

Ausgabe:

1.209.146,53 €

Ausgabe:

220.052,64 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2021 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/08

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

1.

Die geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Ballhausen für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 wurden mit Beschluss-Nr. 2023/03, 2023/05 und 2023/07 vom 05.06.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen festgestellt. Dem Bürgermeister wurde für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 mit Beschluss-Nr. 2023/04, 2023/06 und 2023/08 vom 05.06.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen Entlastung erteilt.

2.

Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse zur Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 der Gemeinde Ballhausen sowie die Beschlüsse zur Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 liegen in der Zeit vom 26.06.2023 bis 07.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Einsichtnahme über den Zeitraum der Auslegung hinaus bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Ballhausen, den 13.06.2023

Steffen Dähnert

Bürgermeister

2023/09

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen beschließt die Aufnahme von

Siiri

Schirlin

1971

99955 Ballhausen

Werbe- und Medienvorlagenhersteller/

FRGestaltung/

Rentner

in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2024 beginnt. Hinderungsgründe nach §§ 32 und 33 GVG liegen nicht vor.

Die gesetzliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Gemeinde Ballhausen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Die Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 26.06.2023 bis 02.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Gemeinde Ballhausen, Hauptamt, Herrn Fischer, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aufgelegt.

Gegen diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 03.07.2023 bis zum 09.07.2023 bei o.g. Ansprechpartner schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.