2024/20
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt stimmt der Gewährung von Ehrensold an den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Bad Tennstedt - Jörg Klupak ab dem 01.05.2024 zu. Die Höhe des Ehrensoldes richtet sich nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) und beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung. Der Ehrensold ist monatlich im Voraus zu zahlen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 15 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 11 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 1 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 10 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2024/21
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt stimmt der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Tennstedt bezüglich des zulässigen Dacheindeckungs-materials für das Bauvorhaben: Neubau eines Fahrradschuppens auf dem Grundstück Goldene Ringsgasse 22, Flst 587, Flur 25 der Gemarkung Bad Tennstedt zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 15 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 11 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 11 |
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Stimmenthaltung: | 5 |