2025/01
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Satzung der Gemeinde Bruchstedt
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Bruchstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 500.300,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 182.700,00 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 83.300,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.
Bruchstedt, den 02.06.2025
Dominik Gary — (Siegel)
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Bruchstedt für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2025/01 vom 12.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 26.05.2025 (Az.:07.3-1512-0038/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Bruchstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Bruchstedt für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 23.06.2025 bis 07.07.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Bad Tennstedt, den 10.06.2025
Dominik Gary
Bürgermeister
2025/02
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/03
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt stimmt der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
Satzung der Gemeinde Bruchstedt
Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 5, 17 und 18 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 329), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt in der Sitzung am 12.05.2025 die folgende Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Bruchstedt vom 25.11.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.01.2011, wird wie folgt geändert:
| § 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: | |
| „Die Steuer beträgt | |
| für den Ersthund 40,00 € |
| für den Zweithund 70,00 € |
| für jeden weiteren Hund 110,00 €.“ |
Artikel 2
Die Satzung tritt am 1. Tag des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
Bruchstedt, den 26.05.2025
Dominik Gary
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
der Gemeinde Bruchstedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Genehmigungsbescheid vom 16.05.2025, AZ.: 07.3-1528-0037/25 gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Bruchstedt genehmigt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bruchstedt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bruchstedt, den 10.06.2025
Dominik Gary
Bürgermeister