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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 12/2025
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 22.05.2025

2025/04

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Kirchheilingen

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen (Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Kirchheilingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.241.300,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

733.100,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 130.000,00 € erteilt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 373.500,00 festgesetzt.

§ 5

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.

Kirchheilingen, den 05.06.2025

Gemeinde Kirchheilingen

Guntram Bergfeld — (Siegel)

Beigeordneter

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2025/04 vom 22.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 02.06.2025 (Az.:07.3-1512-0044/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 23.06.2025 bis 07.07.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Kirchheilingen, den 10.06.2025

Guntram Bergfeld

Beigeordneter

2025/05

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0