wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab 17.06.2023 die neue Ordnungsbehördliche Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt in Kraft getreten ist.
Auf folgende Neuregelungen möchten wir besonders hinweisen und um deren Beachtung bitten:
| - | Das Füttern fremder oder freilebender (herrenloser) Katzen ist verboten! Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld. |
| - | Unzulässig ist es, in öffentlichen Anlagen (z. Bsp. Kurpark Bad Tennstedt) mit Fahrzeugen, Fahrrädern, Mopeds, E-Scootern, Segways und Skateboards zu befahren. |
Die vollständige Ordnungsbehördliche Verordnung entnehmen Sie dem Amtlichen Mitteilungsblatt NR. 11/2023 vom 09.06.2023 oder der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter www.badtennstedt.de
Ordnungsamt
VG Bad Tennstedt