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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 13/2023
Gemeindenachrichten aus Bruchstedt
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Beschlüsse Gemeinde Bruchstedt vom 30.05.2023

2023/19

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Gemeinde Bruchstedt

Haushaltssatzung der Gemeinde Bruchstedt

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Bruchstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 24.500,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

296 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.600,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.

Bruchstedt, den 19.06.2023

Dominik Gary — (Siegel)

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Bruchstedt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2023/19 vom 30.05.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 07.06.2023 (Az.:07.3-1512-0054/23) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Bruchstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Bruchstedt für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 10.07.2023 bis 21.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Bruchstedt, den 27.06.2023

Dominik Gary

Bürgermeister

Beschlüsse Gemeinde Bruchstedt vom 30.05.2023

2023/20

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0