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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 13/2023
Gemeindenachrichten aus Haussömmern
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Beschlüsse Gemeinde Haussömmern vom 13.06.2023

2023/02

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Gemeinde Haussömmern

Haushaltssatzung der Gemeinde Haussömmern

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Haussömmern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 83.800,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 6

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegende Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.

Haussömmern, den 26.06.2023

Gemeinde Haussömmern — (Siegel)

Denis Voigt

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Haussömmern für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2023/02 vom 13.06.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Haussömmern die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 20.06.2023 (Az.:07.3-1512-0062/23) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Haussömmern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Haussömmern für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 10.07.2023 bis 21.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Haussömmern, den 27.06.2023

Denis Voigt

Bürgermeister

Beschlüsse Gemeinde Haussömmern vom 13.06.2023

2023/03

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/04

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2019 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

302.662,89 €

Einnahme:

79.116,95 €

Ausgabe:

302.662,89 €

Ausgabe:

79.116,95 €

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2019 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/05

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/06

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2020 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

325.441,01 €

Einnahme:

37.733,25 €

Ausgabe:

325.441,01 €

Ausgabe:

37.733,25 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2020 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/07

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/08

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2021 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

412.589,37 €

Einnahme:

176.263,80 €

Ausgabe:

412.589,37 €

Ausgabe:

176.263,80 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2021 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/09

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

1.

Die geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Haussömmern für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 wurden mit Beschluss-Nr. 2023/04, 2023/06 und 2023/08 vom 13.06.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Haussömmern festgestellt. Dem Bürgermeister wurde für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 mit Beschluss-Nr. 2023/05, 2023/07 und 2023/09 vom 13.06.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Haussömmern Entlastung erteilt.

2.

Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse zur Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 der Gemeinde Haussömmern sowie die Beschlüsse zur Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 liegen in der Zeit vom 10.07.2023 bis 21.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Einsichtnahme über den Zeitraum der Auslegung hinaus bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Haussömmern, den 27.06.2023

Denis Voigt

Bürgermeister

2023/10

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haussömmern beschließt die Aufnahme von

Marieluise

Bärwolff

1996

99955 Haussömmern

Steuerberaterin

in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2024 beginnt. Hinderungsgründe nach §§ 32 und 33 GVG liegen nicht vor.

Die gesetzliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Gemeinde Haussömmern.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Die Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 10.07.2023 bis 16.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als Behörde der Gemeinde Haussömmern, Hauptamt, Herrn Fischer, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aufgelegt.

Gegen diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 17.07.2023 bis zum 23.07.2023 bei o.g. Ansprechpartner schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.