Die Stadt Bad Tennstedt als Eigentümerin verkauft im Wege der öffentlichen Ausschreibung nachfolgende bebaute Grundstücke:
Gemarkung Bad Tennstedt,
Große Kirchgasse 7 und 9
Flur 25, Flurstück 635 mit 1.007 m² - Große Kirchgasse 7
Flur 25, Flurstück 636 mit 1.117 m² - Große Kirchgasse 9
Die Grundstücke befinden sich nebeneinander auf der Ostseite der Großen Kirchgasse, in der Ortslage von Bad Tennstedt, in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB sowie eines ausgewiesenen Denkmalensembles. Beide Wohngebäude sind als Einzeldenkmal ausgewiesen.
Das Grundstück Große Kirchgasse 7 ist bebaut mit einem ca. 1750 errichtetem Gebäude. Das Bauwerk ist zweigeschossig und mit Satteldachkonstruktion und Gewölbekeller ausgestattet. Durch das Haupthaus führt eine Durchfahrt auf den Hof, auf welchem sich 5 Garagen befinden.
| Grundfläche Haupthaus: | 329 m² |
| Bruttofläche KG - DG: | 1.279 m² |
| davon Bruttofläche EG + 1. OG: | 662 m² |
Das Grundstück Große Kirchgasse 9 ist bebaut mit einem ca. 1680 errichtetem Gebäude. Das Bauwerk ist zweigeschossig und mit Satteldachkonstruktion und Gewölbekeller ausgestattet.
| Grundfläche Gebäude: | 245 m² |
| Bruttofläche KG - DG: | 982 m² |
| davon Bruttofläche EG + 1. OG: | 535 m² |
Beide Gebäude wurden mit Mitteln der Städtebauförderung gesichert. Sowohl die Fassaden, als auch die Dacheindeckungen wurden saniert. Weiterhin wurden in beiden Gebäuden bereits neue denkmalgerechte Fenster eingebaut. Das Gebäude Große Kirchgasse 9 erhielt zudem einen neuen Dachstuhl. Die Gebäude sind derzeit leerstehend und sanierungsbedürftig.
Für die zukünftige Nutzung der Grundstücke ist dem Kaufpreisangebot eine Nutzungskonzeption beizufügen. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die mögliche Bebaubarkeit richtet sich nach der in § 4a BauNVO festgesetzten Art der baulichen Nutzung. Insbesondere kommen hier eine Wohnnutzung und nicht wesentlich störendes Gewerbe in Betracht.
Dem Erwerber wird aufgegeben, innerhalb von einem Jahr nach Erwerb mit der Investition zu beginnen und diese spätestens zwei Jahre nach Baubeginn abzuschließen.
Die Grundstücke werden nur zusammen veräußert.
Das Mindestgebot beträgt 320.000 €.
Gemäß § 67 Abs. 3 ThürKO sollen die Grundstücke zum Höchstgebot, unter Berücksichtigung der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet geltenden gesetzlichen Grundlagen (§§ 152 ff. BauGB) und nach Auswahl des Nutzungskonzeptes, veräußert werden.
Die Angebote sind bis zum 08.09.2025 mit der Kennzeichnung:
„Öffentliche Ausschreibung - Bad Tennstedt, Flur 25, Flurstück 635 (Große Kirchgasse 7) und Flur 25, Flurstück 636 (Große Kirchgasse 9) - Nicht vor Angebotsende öffnen -“
bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Bauamt, Markt 1 in 99955 Bad Tennstedt einzureichen. Für Anfragen steht Herr Blumschein unter der Telefonnummer: 036041 / 380 31 gern zur Verfügung.
Bei dem Einreichungsdatum 08.09.2025 handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Erwerbsanträge werden daher nicht mehr berücksichtigt.
Die Stadt Bad Tennstedt ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
Lageplan (markiert sind die Grundstücke Große Kirchgasse 7 und Große Kirchgasse 9):
gez. Jens Weimann
Bürgermeister