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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 14/2023
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 05.06.2023

2023/01

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Gemeinde Ballhausen

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen in der Sitzung am 05.06.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Ballhausen vom 02.10.2020 wird wie folgt geändert:

1.

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Im Absatz 2 werden die Worte „in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“, Bad Langensalzaer Allgemeine“ durch die Worte „durch Aushang an der Verkündungstafel gemäß Absatz 3“ ersetzt.

2.

Der § 12 (1) erhält folgende Fassung:

„Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.“.

Artikel 2

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ballhausen tritt am ersten Tag des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Ballhausen, den 19.06.2023

Steffen Dähnert — -Siegel-

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ballhausen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 12.06.2023 bestätigt (AZ.: 07.3-1406-0056/23).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Ballhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Ballhausen, den 11.07.2023

Steffen Dähnert

Bürgermeister