2023/09
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 9 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen
(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Kirchheilingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.815.600,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 590.300,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 93.000,00 € erteilt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 280 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 302.600,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegende Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.
Kirchheilingen, den 30.06.2023
Gemeinde Kirchheilingen — (Siegel)
Jan Behner
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2023/09 vom 20.06.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 23.06.2023 (Az.:07.3-1512-0065/23) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
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| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
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| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 24.07.2023 bis 04.08.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Kirchheilingen, den 11.07.2023
Jan Behner
Bürgermeister
2023/10
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 9 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |