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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 14/2024
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Öffentliche Erinnerung

zur Zahlung von Müllgebühren am 01.09.2024

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis erinnert an die Bezahlung der am 01.09.2024 fälligen Müllgebühren gemäß der Jahresvorausveranlagungs- und Änderungsbescheide 2024.

Die pünktliche Bezahlung der Müllgebühren vermeidet die Mahnung der Forderung und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Mülverstedt

Werkleiterin