Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis erinnert an die Bezahlung der am 01.09.2024 fälligen Müllgebühren gemäß der Jahresvorausveranlagungs- und Änderungsbescheide 2024.
Die pünktliche Bezahlung der Müllgebühren vermeidet die Mahnung der Forderung und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Mülverstedt
Werkleiterin