Aufgrund des § 36 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. den §§ 52 a ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), i. V. m. den §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV), i. V. m. den §§ 3 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) und des § 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“, in den jeweils gültigen Fassungen, erlässt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025.
§ 1 - Erfolgsplan, Vermögensplan
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt:
| a) | im Erfolgsplan | |||
| die Erträge | 8.517.071,52 € | auf | 8.506.402,02 € |
| die Aufwendungen | 8.260.885,09 € | auf | 8.361.937,24 € |
| b) | im Vermögensplan | |||
| die Einnahmen | 8.138.118,33 € | auf | 7.261.623,54 € |
| die Ausgaben | 8.138.118,33 € | auf | 7.261.623,54 € |
festgesetzt.
§ 2 - Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert mit
0,00 €
festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung nach dem Nachtragswirtschaftplan wird von ehemals 2.812.155,49 € um 250.739,70 € erhöht und damit auf nunmehr
3.062.895,19 €
festgesetzt.
§ 4 - Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage zur Deckung des Finanzbedarfes im Erfolgsplan nach dem Nachtragswirtschaftsplan wird unverändert auf
177.411,34 €
festgesetzt.
§ 5 - Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Nachtragswirtschaftsplan wird von ehemals 1.419.000,00 € um 2.000,00 € gesenkt und damit auf
1.417.000,00 €
festgesetzt.
§ 6 - Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2025 in Kraft.
Sömmerda, den 05. Mai 2025
| Starroske | (Siegel) |
| Verbandsvorsitzender | |
Vollzug der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, des Gesetzes über die kommunale Doppik - ThürKDG, der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV und der Thüringer Eigenbetriebsverordnung - ThürEBV
Die in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 05.05.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss-Nr.: 032/2025 wurde dem Landratsamt Sömmerda - Kommunalaufsicht - am 12.05.2025 angezeigt, die mit Schreiben vom 05.06.2025 folgendes dazu genehmigt hat:
| 1. | Der in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 3.062.895,19 € wird genehmigt. |
| 2. | Dieser Bescheid ergeht verwaltungskostenfrei. |
Gem. § 20 ThürKGG i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§ 30 Abs. 4 ThürKGG i.V.m. § 38 ThürKO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 29 ThürKGG i.V.m. § 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband „Finne“ geltend gemacht worden ist.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragswirtschaftsplan 2025 liegt nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der VG Bad Tennstedt für 2 Wochen öffentlich in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Finne“, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Die Unterlagen werden weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.
gez. Starroske
Verbandsvorsitzender