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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 14/2025
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Abwasserzweckverbandes „Finne“

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

des Abwasserzweckverbandes „Finne“

Aufgrund des § 36 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. den §§ 52 a ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), i. V. m. den §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV), i. V. m. den §§ 3 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) und des § 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“, in den jeweils gültigen Fassungen, erlässt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025.

§ 1 - Erfolgsplan, Vermögensplan

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt:

a)

im Erfolgsplan

die Erträge

8.517.071,52 €

auf

8.506.402,02 €

die Aufwendungen

8.260.885,09 €

auf

8.361.937,24 €

b)

im Vermögensplan

die Einnahmen

8.138.118,33 €

auf

7.261.623,54 €

die Ausgaben

8.138.118,33 €

auf

7.261.623,54 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert mit

0,00 €

festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung nach dem Nachtragswirtschaftplan wird von ehemals 2.812.155,49 € um 250.739,70 € erhöht und damit auf nunmehr

3.062.895,19 €

festgesetzt.

§ 4 - Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage zur Deckung des Finanzbedarfes im Erfolgsplan nach dem Nachtragswirtschaftsplan wird unverändert auf

177.411,34 €

festgesetzt.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Nachtragswirtschaftsplan wird von ehemals 1.419.000,00 € um 2.000,00 € gesenkt und damit auf

1.417.000,00 €

festgesetzt.

§ 6 - Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2025 in Kraft.

Sömmerda, den 05. Mai 2025

Starroske

(Siegel)

Verbandsvorsitzender

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, des Gesetzes über die kommunale Doppik - ThürKDG, der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV und der Thüringer Eigenbetriebsverordnung - ThürEBV

Die in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 05.05.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss-Nr.: 032/2025 wurde dem Landratsamt Sömmerda - Kommunalaufsicht - am 12.05.2025 angezeigt, die mit Schreiben vom 05.06.2025 folgendes dazu genehmigt hat:

1.

Der in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 3.062.895,19 € wird genehmigt.

2.

Dieser Bescheid ergeht verwaltungskostenfrei.

Gem. § 20 ThürKGG i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

persönliche Beteiligung (§ 30 Abs. 4 ThürKGG i.V.m. § 38 ThürKO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 29 ThürKGG i.V.m. § 35 ThürKO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband „Finne“ geltend gemacht worden ist.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragswirtschaftsplan 2025 liegt nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der VG Bad Tennstedt für 2 Wochen öffentlich in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Finne“, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Die Unterlagen werden weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.

gez. Starroske

Verbandsvorsitzender