Die Thüringer Fernwasserversorgung stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Generalinstandsetzung und Erweiterung der Talsperre Straußfurt im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Henschleben, Schwerstedt, Vehra und Straußfurt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen mit den zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen lagen gemäß § 1 Abs.1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt und im TLUBN, Außenstelle Weimar zur Einsicht aus.
| 1. | Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden am |
| 2. September 2025 um 10.00 Uhr |
| in der Turnhalle in Straußfurt Straße der Jugend 50 99634 Straußfurt |
| erörtert. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. |
| 2. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden. |
| 3. | Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. |
Jena, den 01.07.2025
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Präsident
in Vertretung
Andrea Manz