Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 14/2025
Andere Behörden / Verbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Die Thüringer Fernwasserversorgung stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Generalinstandsetzung und Erweiterung der Talsperre Straußfurt im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Henschleben, Schwerstedt, Vehra und Straußfurt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen mit den zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen lagen gemäß § 1 Abs.1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt und im TLUBN, Außenstelle Weimar zur Einsicht aus.

1.

Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden am

2. September 2025 um 10.00 Uhr

in der Turnhalle in Straußfurt

Straße der Jugend 50

99634 Straußfurt

erörtert. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

2.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

3.

Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Jena, den 01.07.2025

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Präsident

in Vertretung

Andrea Manz