Es wird nach § 30 ThürKO folgende Eilentscheidung getroffen:
Der Bürgermeister fasst die Eilentscheidung über die Notwendigkeit von Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO. Diese betrifft die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 6.196,93 € für die Instandsetzung mehrerer Gehwegabschnitte einschließlich Bordanlage im Zuge der Sanierung des Landstraße 3 176 durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Die Finanzierung wird über den Haushalt 2025 der Gemeinde abgesichert.
Dem Gemeinderat wurde die vorstehende Eilentscheidung sowie die Begründung in der Sitzung am 26.06.2025 bekannt gegeben.