2025/01
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 8 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Kutzleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.156.100,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 432.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 192.600,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Kutzleben, den 26.06.2025
Gemeinde Kutzleben — (Siegel)
Janine Schäfer
Bürgermeisterin
| 1. | Beschluss und Genehmigungsvermerk |
| Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kutzleben für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| Mit Beschluss-Nr. 2025/01 vom 12.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 19.06.2025 (Az.:07.3-1512-0050/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kutzleben unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Kutzleben für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 21.07.2025 bis 01.08.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Kutzleben, den 08.07.2025
Janine Schäfer
Bürgermeisterin
2025/02
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 8 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/03
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53 a ThürKO zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 8 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |