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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 15/2023
Gemeindenachrichten aus Blankenburg
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Beschlüsse Gemeinde Blankenburg vom 01.06.2023

2023/03

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Gemeinde Blankenburg

Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenburg (Unstrut-Hainich-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Blankenburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

284.400,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

296.500,00

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 137.300,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 47.400,00 festgesetzt.

§6

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegende Stellenplan

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2023 in Kraft.

Blankenburg, den 19.06.2023

Gemeinde Blankenburg — (Siegel)

Jörn Sola

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenburg für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2023/03 vom 01.06.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenburg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 13.06.2023 (Az.:07.3-1512-0057/23) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Blankenburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Blankenburg für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 07.08.2023 bis 18.08.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Blankenburg, den 25.07.2023

Jörn Sola

Bürgermeister