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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 15/2025
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Beschlüsse Gemeinde Ballhausen vom 26.06.2025

2025/01

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Ballhausen

Haushaltssatzung der Gemeinde Ballhausen

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Ballhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.472.500,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

298.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für das Jahr 2026 in Höhe von 20.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 245.400,00 festgesetzt.

§ 5

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Ballhausen, den 14.07.2025

Gemeinde Ballhausen

Steffen Dähnert — (Siegel)

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2023/01 vom 26.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 03.07.2025 (Az.:07.3-1512-0064/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Ballhausen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 04.08.2025 bis 18.08.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Ballhausen, den 22.07.2025

Steffen Dähnert

Bürgermeister

2025/02

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2025/03

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0