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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 15/2025
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Bekanntmachung

Wahl des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters (nach § 18 ThürBKG jetzt Gemeindebrandmeister und stellvertretender Gemeindebrandmeister) der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Die Wahl des Gemeindebrandmeisters und seines stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt findet während der gemeinsamen Dienstversammlung im Dorfgemeinschaftshaus Blankenburg, Kirchheilinger Straße 3 in Blankenburg am Freitag, 22. August 2025 um 19:30 Uhr statt.

Hierzu werden gemäß § 18 Abs. 2 Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz vom 02.07.2024 i.v.m. § 11 Abs. 3 und § 15 der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 07.02.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.06.2019 alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder eingeladen.

Wahlberechtigt im Sinne des § 5 der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 07.02.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.06.2019 sind die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt.

Schriftliche Wahlvorschläge können bis zum 15.08.2025 im verschlossenen Umschlag an den Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft, Markt 1 in 99955 Bad Tennstedt eingereicht werden oder noch mündlich am Tag während der gemeinsamen Dienstversammlung gemacht werden. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt.

Bestellung Jugendwart

Bei der gemeinsamen Dienstversammlung soll ein neuer Jugendwart der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bestellt werden. Hierfür können ebenfalls Vorschläge bis zum 15.08.2025 im verschlossenen Umschlag an den Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft, Markt 1 in 99955 Bad Tennstedt eingereicht werden oder noch mündlich am Tag während der gemeinsamen Dienstversammlung gemacht werden. Der Jugendwart wird auf Vorschlag des Gemeindebrandmeisters durch den Gemeinschaftsvorsitzenden bestellt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Annahme der Tagesordnung

4.

Bericht des Gemeindebrandmeisters

5.

Bestellung eines Wahlleiters für die gemeinsame Dienstversammlung

6.

Wahl Gemeindebrandmeister der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

7.

Wahl stellv. Gemeindebrandmeister der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

8.

Vereidigung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters

9.

Bestellung Jugendwart der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

10.

Verschiedenes

Bad Tennstedt, 22. Juli 2025

gez.

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender