Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Flurbereinigungsverfahren Herbsleben
Az.: 1-2-0615
Im Flurbereinigungsverfahren Herbsleben liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung
| am Montag, den 09.09.2024, von 14:00 bis 17:30 Uhr |
| im Gemeindebüro, Hauptstraße 52, 99955 Herbsleben |
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Während dieser Zeit werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein.
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet
| am Montag, den 09.09.2024, um 18:00 Uhr |
| im Gemeindebüro, Hauptstraße 52, 99955 Herbsleben |
statt.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern.
Jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer haben für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug erhalten. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls zur einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht.
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 09.09.2024 vorzubringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbereinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 15.10.2024.
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Gotha, den 18.07.2024
Im Auftrag
Leber
Referatsleiterin — (DS)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.