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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 17/2025
Gemeindenachrichten aus Tottleben
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Tottleben

Gemeinde Tottleben • Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

über den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bezüglich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs der Gemeinde Tottleben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Tottleben hat am 06.08.2025 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs Tottleben“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss) und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch eingeleitet.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortslage Tottleben.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 7.321 m² und umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Tottleben die Flurstücke 40/5, 40/6 und 40/7.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs der Gemeinde Tottleben“ ist die Anpassung des Plangebietes an die derzeitige Grundstückssituation (Erweiterung des Geltungsbereiches), Änderung der Baugrenzen für die Möglichkeit der Errichtung weiterer Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge sowie die Änderung der Nutzung in Wohnnutzung mit Kleingewerbe.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter https://www.badtennstedt.de/rechtsgrundlagen/3/richtlinien.html (Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt; Verwaltung / Rathaus; Rechtsgrundlagen; Bauleitplanung) bereitgehalten.

Darüber hinaus liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Bürgerservice, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt, während der Sprechzeiten

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Tottleben ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Tottleben, 29.08.2025

Jens Scheidig

Bürgermeister