In der Gemeinde Kirchheilingen ist ab 01.01.2025 die Stelle als
mit einer Arbeitszeit von wöchentlich nicht mehr als 10 Stunden (Geringfügige Beschäftigung) zu besetzen.
Ihre Aufgaben in der Gemeinde Kirchheilingen sind unter anderem:
| • | Grünflächen- und Baumpflege sowie Sauberhaltung des gesamten Ortsbildes, |
| • | Durchführung des Winterdienstes |
| • | Umgang und Einsatz mit der zur Verfügung stehenden Kommunaltechnik sowie deren regelmäßige Wartung und Pflege |
| • | Ausführung von Kleinreparaturen an kommunalen Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen |
Einstellungsvoraussetzungen
| • | Kenntnisse oder Ausbildung im handwerklichen oder gärtnerischen Beruf, praktische Erfahrungen |
| • | Mindestens Führerschein Klasse B |
| • | Bereitschaft zum Winterdienst |
| • | Bereitschaft zum gelegentlichen Dienst am Wochenende (nur bei Bedarf) |
Die Einstellung erfolgt als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Vergütung erfolgt für den „Minijob“ nach Bundesmindestlohngesetz (Stand Januar 2025).
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie bis zum 31.10.2024 an die
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Personalamt
Markt 1
99955 Bad Tennstedt
senden oder direkt bei der
Gemeinde Kirchheilingen
Brühl 130 e
99947 Kirchheilingen
abgeben. Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit der Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert und nach Abschluss gelöscht.
Jan Behner
Bürgermeister