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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 18/2025
Gemeindenachrichten aus Tottleben
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Beschlüsse Gemeinde Tottleben vom 06.08.2025

2025/04

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Tottleben beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs der Gemeinde Tottleben“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Vorhabenträger ist Manuel Kämmer, Hauptstraße 42 a aus 99947 Tottleben.

Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 40/5, 40/6 und 40/7 in der Flur 3 der Gemarkung Tottleben.

Der Bereich ist auf der Karte in der Anlage gekennzeichnet.

Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs der Gemeinde Tottleben“ ist die Anpassung des Plangebietes an die derzeitige Grundstückssituation (Erweiterung des Geltungsbereiches), Änderung der Baugrenzen für die Möglichkeit der Errichtung weiterer Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge sowie die Änderung der Nutzung in Wohnnutzung mit Kleingewerbe.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

5

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2025/05

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Tottleben beschließt, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern südlich des ehemaligen Bahnhofs der Gemeinde Tottleben“.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Markt 1 in 99955 Bad Tennstedt, sowie im Internet.

Das mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Ina Bernsdorf-Koch, Zabelstraße 13 in 07545 Gera wird gemäß § 4b BauGB ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Tottleben die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

5

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0