2025/05
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben in vorliegender Form.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/06
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben stimmt der Aufhebung der Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen zur Erneuerung des Spielplatzes „Am Freigut“ zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/07
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben ermächtigt die Bürgermeisterin, die Leistungen zur Erneuerung des Spielplatzes in Lützensömmern nach Vorlage der Vergabeempfehlung an den wirtschaftlichsten Bieter bis in Höhe der im Gemeindehaushalt eingestellten Kosten zu vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/08
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben beschließt, dass Verfahren für die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlagen Kutzleben“ der Gemeinde Kutzleben in der VG Bad Tennstedt einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Aufhebung der Ausgleichsmaßnahme E 7 und die Neuausweisung der Ausgleichsmaßnahme E 7N.
Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/09
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben beschließt:
| 1. | Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windkraftanlagen Kutzleben“ der Gemeinde Kutzleben vom 26.06.2025 bestehend aus einem zeichnerischen Teil (A - Planzeichnung inkl. textlicher Festsetzungen) sowie der städtebaulichen Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB (B - städtebauliche Begründung mit integrierter Eingriffsbilanzierung und Artenschutzbeurteilung) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Seitens der Gemeinde Kutzleben erfolgt die Planung mit dem Ziel die Flächen rund um das bestehende Feuerwehrgerätehaus für eine bauliche Erweiterung nutzbar zu machen. Dies ist dringend erforderlich, weil das bestehende Gerätehaus für die aktuelle Feuerwehrtechnik nicht mehr ausreichend dimensioniert ist. Auf dem betreffenden Flurstück ist bisher eine Kompensationsmaßnahme vorgesehen, die dem Eingriff durch den Bebauungsplan zugeordnet ist. Diese Maßnahme soll auf eine andere Fläche im Gemeindeeigentum verschoben werden. Das Planverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windkraftanlagen Kutzleben“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dies geschieht aufgrund der Änderung einer den Ausgleich betreffenden Fläche, die weniger als 1 % der erforderlichen Kompensation des Bebauungsplans betrifft. Die 2. Änderung betrifft Flächen des Flurstücks 356/2, Flur 6 der Gemarkung Kutzleben sowie des Flurstücks 82/2, Flur 5 der Gemarkung Kutzleben. |
| 2. | Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB abgesehen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Eingriffe, die auf Grund der Änderung des Bebauungsplans durch den Wegfall der Maßnahme E7 entstehen, werden nach § 1a BauGB bewertet und kompensiert. |
| 3. | Die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zu unterrichten. Die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung findet im Parallelverfahren statt. |
| 4. | Der Gemeinderat beschließt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. |
| 5. | Die öffentliche Auslegung wird ortsüblich sowie im Internet bekannt gemacht. |
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |