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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 19/2024
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 04.09.2024

2024/27

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Kirchheilingen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Kirchheilingen/Thüringen (Landkreis Unstrut-Hainich)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 60 ThürKO und § 34 ThürGemHV erlässt die Gemeinde Kirchheilingen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 321.100,00 € um 24.000,00 € erhöht und damit auf 345.100,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachrichtlich: Die §§ 2; 3; 4; und 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Kirchheilingen, den 12.09.2024

Gemeinde Kirchheilingen

Jan Behner — Siegel

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2024/27 vom 04.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 10.09.2024 (Az.:07.3-1512-0090/24) die 1. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 30.09.2024 bis 14.10.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten..

Bad Tennstedt, den 17.09.2024

Jan Behner

Bürgermeister

Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 04.09.2024

2024/28

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

8

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0