Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere Dorfregion Nordost, bestehend aus den Gemeinden Ballhausen, Kutzleben mit Lützensömmern, Haussömmern, Hornsömmern und Mittelsömmern sind seit 2024 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.
Zwischen 2024 und 2028 können sowohl kommunale als auch private Projekte Fördermittel erhalten.
Diese Unterstützung bietet die Möglichkeit, unsere Dörfer gemeinsam weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten.
Private Antragsteller - wie Eigentümer, Vereine oder Unternehmen - können Fördermittel für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur beantragen.
Gefördert werden u. a.:
| • | Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise |
| • | Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen |
| • | Antragsfrist: jeweils bis 15. Januar eines Jahres (erstmals 15.01.2024, letztmals 15.01.2028) |
| • | Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € pro Gebäude |
| • | Mindestinvestition: 7.500 € (darunter keine Förderung) |
| • | Nur Firmenleistungen sind förderfähig (keine Eigenleistungen oder Materialkosten) |
Wichtig:
Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung - die Kosten müssen daher zunächst vollständig vorfinanziert werden.
Die Thüringer Landgesellschaft (ThLG) berät Sie kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und zur Antragstellung.
Kontaktaufnahme über:
Simona Tappe
(0361) 44 13-201 | s.tappe@thlg.de
fachliche Beratung:
Katja Schneevoigt
(0361) 44 13-141 | k.schneevoigt@thlg.de
Alle Vorhaben, für die im Jahr 2026 Fördermittel abgerechnet werden sollen, müssen bis spätestens 15. Januar 2026 im Online-Portal PORTIA digital eingereicht werden.
allgemeiner Ablauf für Förderanträge: (vgl. auch Anlage 1)
| 1. | Beratungstermin mit der ThLG vereinbaren, inklusive Vor-Ort-Besichtigung, Besprechung des Vorhabens und der weiteren Vorgehensweise |
| 2. | die ThLG erstellt ein Beratungsprotokoll des Termins und sendet es zusammen mit einer Checkliste der erforderlichen „Hausaufgaben“ an den Antragsteller |
| 3. | Anmeldung im Portal Portia und Erstellung eines Online Antrags durch den Antragsteller |
| 4. | Stichtag: Einreichen der Kostenangebote bei der ThLG zur Vorprüfung bis zum 30. Oktober 2025 für Projekte, die 2026 gefördert werden sollen |
| 5. | die ThLG erarbeitet die Stellungnahme des DE-Beraters, inklusive Fotodokumentation und Lageplan zum geplanten Vorhaben, und sendet diese bis zum 30. November 2025 an den Antragsteller zurück |
| 6. | Fristgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen durch den Antragsteller bis zum 15. Januar 2026 beim TLLLR |
Ausnahmen von der digitalen Antragstellung sind nur möglich, wenn diese wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall können Unterlagen schriftlich angefordert werden:
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de | 0361 574062-999
| • | Fachliche Fragen: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de | +49 361 574062-999 |
| • | Technische Fragen: portia.post@tlllr.thueringen.de | +49 361 574013-333 |
| • | Hinweise und Downloads: tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung |
| • | PORTIA - Hilfe/Support/Videos: https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia |
Nutzen Sie diese Chance, um unsere Dörfer gemeinsam noch lebenswerter zu gestalten. Gemeinsam können wir viel bewegen!
Herzliche Grüße
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt