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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 2/2024
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Hinweis der Ordnungsbehörde:

Beseitigung von Hundekot

Bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt gehen immer wieder Meldungen ein, wonach Hundehalter bzw. die den Hund ausführende Person diese mit auf Kinderspielplätze nehmen. In diesem Zusammenhang wird auch Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern über die entsprechenden Hinterlassenschaften der Tiere (Hundekot) berichtet, die der verantwortliche Halter bzw. die den Hund ausführende Person nicht beseitigt.

Damit es erst gar nicht zu solchen Vorfällen und möglichen Verfahren kommt, richtet die örtliche Ordnungsbehörde nochmals den Appell an alle Hundehalter bzw. die den Hund ausführende Person, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Insbesondere Hundekot lässt sich schnell und einfach durch Bereithaltung und Verwendung entsprechender Hundekotbeutel durch den Hundehalter bzw. die den Hund ausführende Person beseitigen.

Die Stadt Bad Tennstedt hat an exponierten Lagen eigens dafür aufgestellte Hundekotbeutelspender angebracht.

In diesem Zusammenhang gilt ein Dank den Hundehaltern bzw. den Hund ausführenden Personen, die sich vorbildhaft an die Bestimmungen halten und somit für ein gegenseitiges Verständnis in der Bevölkerung beitragen.

Für weitere Auskünfte bzw. Rückfragen steht die örtliche Ordnungsbehörde, unter Telefon: 036041/380-28 oder 380-51, gerne zur Verfügung.