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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 2/2025
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 11.12.2024

2024/51

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Kirchheilingen für das Kalenderjahr 2025 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Kirchheilingen

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchheilingen

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen in der Sitzung am 11.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Kirchheilingen wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe

280 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

390 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

395 v. H

§ 2

Inkrafttreten

Diese Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Kirchheilingen, den 09.01.2025

Gemeinde Kirchheilingen

Jan Behner — (Siegel)

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchheilingenwird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 02.01.2025 bestätigt (AZ.: 07.3-1528-0160/24).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Kirchheilingen, den 21.01.2025

Jan Behner

Bürgermeister