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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 2/2025
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Hinweise zur Briefwahl für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 stellt für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt mit seinen Wahlvorständen eine Herausforderung bezüglich der Organisation und Vorbereitung dar.

Aufgrund der deutlich verkürzten Fristen kommen einige Probleme auf uns zu. Insbesondere geht es um die Stimmabgabe durch Briefwahl.

Es ist davon auszugehen, dass zwischen der Anlieferung der Stimmzettel und dem Wahltag am 23. Februar 2025 lediglich zwei Wochen liegen.

Das bedeutet, Sie und wir sind grundsätzlich viermal auf den Postweg angewiesen.

1.

Die Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten durch uns an Sie.

2.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Sie.

3.

Der Versendung der Briefwahlunterlagen durch uns.

4.

Die Rücksendung der Stimmabgabe an unsere Behörde.

Natürlich steht es Ihnen frei, dass Sie sich die Unterlagen persönlich im Rathaus in Bad Tennstedt abholen und auch wieder abgeben oder in den Briefkasten der Verwaltung einwerfen. Das verkürzt natürlich die Fristen.

Sollten Sie den postalischen Weg wählen, besteht ein gewisses Beförderungsrisiko bei der Zustellung der Dokumente.

Wer daher ganz sicher gehen will, dass seine Stimme am Wahlabend mit ausgezählt wird, sollte deshalb am Wahlsonntag sein örtliches Wahllokal aufsuchen und seine Stimme direkt vor Ort abgeben.

Thomas Fischer

Wahlbüro