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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 2/2026
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Leinefelde-Worbis, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Kutzleben fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Flur:

1

Lagebezeichnung:

Am Schleifwege

Flurstücke:

92, 346/91

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 06.02.2026 bis 05.03.2026

in der Zeit

Montag - Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Zweigstelle Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der/Die Fortführungsnachweis/e gilt/gelten als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Gotha,

Im Auftrag

gez. Stein

Referatsbereichsleiterin

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche/artikel/aktenzeichen-54022019...............