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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 20/2025
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Amtlicher Teil

gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV

Beschluss-Nr. 82/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Bestätigung Jahresabschluss 2024

des Abwasserzweckverbandes „Finne“

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt:

Die Verbandsversammlung stellt die Übertragungsbilanz zum 01. Januar 2024 mit einer Bilanzsumme von 124.283.457,77 € in der vorgelegten Fassung fest.

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit einer Bilanzsumme von 122.677.549,30 € und einen Jahresgewinn in der vorgelegten Fassung fest.

Der Jahresgewinn wird in Höhe von 854.384,67 € festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Beschluss-Nr. 83/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Verwendung des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2024

des Abwasserzweckverbandes „Finne“

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Der vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 des Abwasserzweckverbandes „Finne“ wird mit einem Jahresgewinn von 854.384,67 € ermittelt.

Der festgestellte Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

Anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss-Nr. 81/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Bestätigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben

Investitionsplan 2024 AZV „Finne“

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt den abgeschlossenen Investitionsplan des Jahres 2024 entsprechend dem Anlagennachweis 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

Anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss-Nr. 85/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für den Verbandsvorsitzenden und

Geschäftsleiter des AZV „Finne“

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Dem Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“, Herrn Olaf Starroske, und dem Geschäftsleiter, Herr Weise wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des AZV „Finne“ Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangene Mitglieder:

0

Beschluss-Nr. 84/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für den Verbandsausschuss des AZV „Finne“

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Dem Verbandsausschuss des Abwasserzweckverbandes „Finne“ wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des AZV „Finne“ Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangene Mitglieder:

3

Beschluss-Nr. 86/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für die Betriebsführerin

Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda - vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Weise - wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des AZV „Finne“ Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Beschluss-Nr. 91/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für den Aufsichtsrat der

Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Dem Aufsichtsrat der BeWA mbH Sömmerda wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangene Mitglieder:

2

Beschluss-Nr. 90/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für den Aufsichtsratsvorsitzenden

der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Dem Aufsichtsratsvorsitzenden der BeWA mbH Sömmerda, Herrn Ralf Hauboldt, wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Beschluss-Nr. 92/2025

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“

vom 27.08.2025

Erteilung Entlastung für den Geschäftsführer der

Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt wie folgt:

Dem Geschäftsführer der BeWA mbH Sömmerda wird nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda Entlastung für das Jahr 2024 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsräte lt. Verbandssatzung:

15

anwesende Verbandsräte:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 20. August 2025 in Erfurt unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK

DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserzweckverband „Finne“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbands zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 des Abwasserzweckverband „Finne“, Sömmerda, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450 n. F. (10.2021) und IDW PS 720) erstattet.

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts wiedergegeben.

Erfurt, 20. August 2025

BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Hunold

gez. Prof. Dr. Uebensee

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 des Abwasserzweckverbandes „Finne“ liegt nach Veröffentlichung im Amtsblatt für 2 Wochen in der Geschäftsstelle des Verbandes, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.