Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt gratuliert Herrn Thomas Fischer, Amtsleiter des Haupt- und Ordnungsamtes, zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Gemeinschaftsvorsitzender Herr Frey überbrachte persönlich die Glückwünsche und wünschte für die weitere Laufbahn viel Erfolg.
Hintergrund: Nach § 49 Abs. 1 ThürKO muss jede Verwaltungsgemeinschaft mindestens einen Beamten mit der Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst haben. Nach dem Pensionseintritt des bisherigen Stelleninhabers wurde die Stelle ausgeschrieben - jedoch ohne geeignete Bewerber. Daraufhin beantragte die VG die Anerkennung von Herrn Fischer als „anderer Bewerber“ nach § 26 ThürLaubG. Im August 2025 erbrachte er erfolgreich den Nachweis seiner Befähigung vor dem Landespersonalausschuss.
In der nächsten Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt soll der Beschluss eingebracht werden, Herrn Fischer zum Verwaltungsoberinspekteur zu ernennen.
Herr Fischer begann 1998 seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, ist seither dort tätig und schloss 2021 die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt erfolgreich ab.
Bad Tennstedt, im September 2025