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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 20/2025
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Nichtamtlicher Teil

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sommer neigt sich nun langsam dem Ende zu. Die Blätter an den Bäumen und Sträuchern verfärben sich in herbstliches Bunt. Der Sommer sorgte für das Wachstum von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Nun ist es Zeit, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Pflanzenteile auf die vorgegebenen Abmessungen für die Verkehrssicherheit zurückzuschneiden.

Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Aus diesem Grunde ist der lichte Raum nach RAS-Q 82 freizuhalten, das heißt 4,50 m über Fahrbahnen und 2,50 m über Geh- und Radwegen. Der seitlich einzuhaltende Sicherheitsraum beträgt 50 cm (§ 26 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz vom 07.05 1993 - GVBl. S. 273).

Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden. Auch für Fußgänger und Radfahrer kann das überhängende Grün zur Gefahr werden.

Der leider recht häufig, stiefmütterlich beachtete Rückschnitt von privaten Grün, führt zu einem gewaltigen Verwaltungsaufwand in Form von Ortsterminen, Ermittlung der Grundstücksbesitzer und erheblichen Schriftverkehr. Den dabei vermeidbaren Zeitaufwand würden wir gern für andere ordnungsbehördliche Aufgaben nutzen.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, Ihr Grundstück auf herauswachsende Äste, Hecken, Büsche etc. zu prüfen und kurzfristig zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt