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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 21/2023
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Anbringung von Hausnummern

Immer wieder gehen Beschwerden von Post- und Paketzustellern sowie anderen Unternehmen in Bezug auf fehlende oder schlecht einsehbare Hausnummern bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt ein.

Auch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Fehlende oder schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.

Deshalb:

Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

Erneuern Sie unleserliche Hausnummernschilder!

Nach § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 26.05.2023 ist jedes Haus vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und gut lesbar gehalten werden.

Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges deutlich sichtbar anzubringen.

Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in der Nähe des Haupteinganges anzubringen.

Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen.

Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein.

Jens Weimann

stellv. Gemeinschaftsvorsitzender