Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 22/2024
Gemeindenachrichten aus Urleben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Eilentscheidungen des Bürgermeisters gemäß § 30 ThürKO

Es wird nach § 30 ThürKO folgende Eilentscheidung getroffen:

Der Bürgermeister fasst die Eilentscheidung über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 € für die Fällung von 10 Pappeln im Borntal in der Gemeinde Urleben (Haushaltsstelle 58000.51000). Die Finanzierung ist über den Haushalt der Gemeinde abgesichert.

Diese Eilentscheidung wurde dem Gemeinderat der Gemeinde Urleben in der Sitzung am 24.10.2024 bekannt gegeben.

Es wird nach § 30 ThürKO folgende Eilentscheidung getroffen:

Der Bürgermeister beauftragt die Firma ATP, aus 99955 Bad Tennstedt mit der Fällung von 10 Pappeln im Borntal - Gemeinde Urleben.

Diese Eilentscheidung wurde dem Gemeinderat der Gemeinde Urleben in der Sitzung am 24.10.2024 bekannt gegeben.