in den vergangenen Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass beim Rasenmähen an den Grundstücksgrenzen Grünschnitt zur Abholung bereitgelegt wird.
Wir möchten Sie daher über die geltende Regelung informieren:
Grünschnitt, der beim Mähen des öffentlichen Grünstreifens vor Ihrem Grundstück anfällt, darf gerne am Rand abgelegt werden. Unsere Gemeindearbeiter werden diesen im Rahmen ihrer regelmäßigen Touren einsammeln.
Nicht abgeholt wird jedoch Grünschnitt oder Pflanzenmaterial, das vom privaten Grundstück stammt. Bitte sehen Sie davon ab, diesen zur Abholung bereitzustellen. Die Entsorgung von privaten Gartenabfällen obliegt weiterhin den Grundstückseigentümern selbst.
Diese Regelung dient der Klarheit und Fairness für alle und hilft, unsere Gemeinde sauber und ordentlich zu halten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Privater Grünschnitt, welcher durch Hecken- oder Baumbeschneidung anfällt, kann wie immer zum Sportplatz gebracht werden. Die Ausgabe des Schlüssels zum Aufschließen des Zaunes erfolgt weiterhin durch die Gemeindearbeiter oder mir.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Drengenburg
Bürgermeister