Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Leinefelde-Worbis, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Kleinurleben der Gemeinde Urleben auf der Grundlage einer Liegenschaftsneuvermessung (54038922) erneuert.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
| Flur: | 2 |
| Lagebezeichnung: | Hauptstraße; Gemarkung Kleinurleben; L2127 |
| Flurstück: | 254/192, 185, 888, 253/192, 255/192, 887, 257/192, 889; 84, 85, 183/1, 184; 122 |
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| Flur: | 2 |
| Lagebezeichnung: | Straße der Einheit; Lindenstraße |
| Flurstück: | 258/192; 74, 739/73 |
Der Fortführungsnachweis kann von den Beteiligten
vom 02.12.2024 bis 02.01.2025………………..
in der Zeit
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 57 4114-0) in den Räumen des
Thüringer Landesamtes
für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Zweigstelle Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
eingesehen werden.
Gemäß § 16 Abs. 3 Thüringer Vermessung- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung des Fortführungsnachweises die Erneuerung des Liegenschaftskatasters bekannt gegeben. Die Erneuerung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, 06.11.2024
Im Auftrag
gez. Stein
Referatsbereichsleiterin
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche/artikel/aktenzeichen-54038922