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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 23/2024
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Erneuerung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Leinefelde-Worbis, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Kleinurleben der Gemeinde Urleben auf der Grundlage einer Liegenschaftsneuvermessung (54038922) erneuert.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Flur:

2

Lagebezeichnung:

Hauptstraße; Gemarkung Kleinurleben; L2127

Flurstück:

254/192, 185, 888, 253/192, 255/192, 887,

257/192, 889; 84, 85, 183/1, 184; 122

Flur:

2

Lagebezeichnung:

Straße der Einheit; Lindenstraße

Flurstück:

258/192; 74, 739/73

Der Fortführungsnachweis kann von den Beteiligten

vom 02.12.2024 bis 02.01.2025………………..

in der Zeit

Montag - Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 57 4114-0) in den Räumen des

Thüringer Landesamtes

für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Zweigstelle Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis

eingesehen werden.

Gemäß § 16 Abs. 3 Thüringer Vermessung- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung des Fortführungsnachweises die Erneuerung des Liegenschaftskatasters bekannt gegeben. Die Erneuerung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, 06.11.2024

Im Auftrag

gez. Stein

Referatsbereichsleiterin

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche/artikel/aktenzeichen-54038922