Nicht nur die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, die in den Gärten vor sich hin brummen. Auch zur kälteren Jahreszeit sind Arbeiten in den Gärten durchzuführen bei denen lärmerzeugende Geräte zum Einsatz kommen. Mit der Ruhe ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher oder ein anderes lärmerzeugendes Gerät in Betrieb nimmt. Der monotone Lärm, der z.B. beim Mähen entsteht, dringt durch die Fenster auch in Häuser und Wohnungen - und das viele Minuten und unter Umständen Stunden lang, je nach Größe des zu mähenden Rasenstückes.
Neben Rasenmähern unterliegt die Nutzung folgender Gerätetypen zeitlichen und örtlichen Einschränkungen:
| • | Freischneider |
| • | elektrische Heckenscheren |
| • | Laubsauger und Laubbläser |
| • | Rasentrimmer und Rasenkantenschneider |
| • | Motorkettensägen |
| • | Motorhacken mit Verbrennungsmotor |
| • | Motorhäcksler |
| • | Vertikutierer |
Entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist an Sonn- und Feiertagen das Betreiben von Maschinen grundsätzlich untersagt.
Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen sie nicht genutzt werden. Für bestimmte Geräteklassen sind die Einschränkungen restriktiver, um der Mittagsruhe Rechnung zu tragen. Zwischen 13 und 15 Uhr dürfen Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider, Motorkettensägen, Laubbläser und Laubsauger nicht betrieben werden.
Wir bitten um freundliche Beachtung dieser Regelungen und gegenseitige Rücksichtnahme.
Ihr
Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt