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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 23/2025
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Amtlicher Teil

2025/18

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Kirchheilingen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Kirchheilingen/Thüringen

(Landkreis Unstrut-Hainich)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 ThürKO und § 34 ThürGemHV erlässt die Gemeinde Kirchheilingen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 130.000,00 € um 118.300,00 € erhöht und damit auf 248.300,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 373.500,00 € um 5.600,00 € gemindert und damit auf 367.900,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Nachrichtlich: Die §§ 2 und 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Kirchheilingen, den 06.11.2025

Gemeinde Kirchheilingen —  Siegel

Guntram Bergfeld

Beigeordneter

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2025/18 vom 23.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 03.11.2025 (Az.:07.3-1512-0079/25) die 1. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 24.11.2025 bis 08.12.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Kirchheilingen, den 11.11.2025

Guntram Bergfeld

Beigeordneter

Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 23.10.2025

2025/19

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan der Gemeinde Kirchheilingen für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0