2024/33
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 15 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 13 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Bad Tennstedt/Thüringen (Landkreis Unstrut-Hainich) für das
Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des § 60 ThürKO und § 34 ThürGemHV erlässt die Stadt Bad Tennstedt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 453.100,00 414.500,00 | — 78.600,00 40.000,00 | — 4.549.000,00 4.549.000,00 | — 4.923.500,00 4.923.500,00 |
| b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 605.700,00 939.000,00 | — 2.349.300,00 2.682.600,00 | — 4.528.000,00 4.528.000,00 | — 2.784.400,00 2.784.400,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.129.800,00 € um 1.434.800,00 € erhöht und damit auf 4.564.600,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 758.100,00 € um 62.400,00 € erhöht und damit auf 820.500,00 € neu festgesetzt.
§ 4
| 1. | Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 77.079,00 € (bisher: 90.770,00 €) und mehr. |
| 2. | Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger. |
| 3. | Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr. |
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2024 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlich: Die §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Bad Tennstedt, den 21.11.2024
Stadt Bad Tennstedt
Jens Weimann — Siegel
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| Mit Beschluss-Nr. 2024/33 vom 14.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 19.11.2024 (Az.:07.3-1512-0113/24) die 1. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 09.12.2024 bis 20.12.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Bad Tennstedt, den 26.11.2024
Jens Weimann
Bürgermeister
2024/34
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 15 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 13 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |